Ruf nach mehr Qualitätskontrollen bei 24-h-Betreuung
In der 24-Stunden-Betreuung gibt es einen neuen Ruf nach mehr Qualitätskontrollen. Experten Mag. Jürgen Holzinger Obmann des Vereins ChronischKrank und Bettina Löfler, Co-Geschäftsführerin der Vermittlungsagentur Bestcare24 fordern Maßnahmen zur Sicherstellung der Standards.
Das 2019 eingeführte Qualitätszertifikat ÖQZ-24 sei gut und wichtig, damit auf 24-Stunden-Betreuung angewiesene Menschen einen Anhaltspunkt haben. Nötig sei aber, dass die Einhaltung der Kriterien strenger kontrolliert werde, sieht Löfler Änderungsbedarf.
"Qualitätsvisiten" & Kostentransparenz
Sehr wichtig seien die Einhaltung der vorgeschriebenen "Qualitätsvisiten" von geschultem Fachpersonal - und zwar gleich am Beginn der Betreuungsperiode. "Das Siegel sollte dafür bürgen", sagte Löfler. Die geforderten Qualitätsstandards würden Kosten verursachen, so die Geschäftsführerin - bei "BestCare24" seien etwa die Qualitätsvisiten bereits inkludiert, dies sei auch im Preis transparent aufgeschlüsselt. Diese Transparenz vermisse sie aber bei anderen Anbietern - vor allem auch abseits der zertifizierten Agenturen.
Bei diesem Punkt hakt auch "ChronischKrank"-Obmann Jürgen Holzinger ein: Intransparente Preisgestaltung sei ein häufiges Problem. So würden in topplatzierten Google-Anzeigen Betreuungsdienste für eine geringe Summe pro Stunde angeboten, auf der Rechnung dann aber deutlich höhere Beträge zu Buche stehen.
Mindestausbildung & Absicherung der Betreuungspersonen, sowie Entlastung der Betreuungsbedürftigen
"ChronischKrank"-Obmann Holzinger fordert generell - auch abseits des Qualitätszertifikates - Mindestausbildungen und Qualitätsstandards ein. Ebenso verwies Holzinger auf die Notwendigkeit einer Privatrechtsschutzversicherung für die Betreuungskräfte, um ihre Rechte etwa bei Problemen mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen zu können. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung steht auf der Wunschliste des Obmanns. Unfälle und Schäden durch Betreuerinnen und Betreuer müssten abgedeckt sein - auch dies könnte die WKO mit der Kammerumlage, die sie von den Betreuungskräften einhebt, abdecken und organisieren. Bisher gibt es diesbezüglich nur eine Empfehlung der Kammer, bedauerte Holzinger.
Kritisch merkte der Vereinsobmann einen Umstand bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung an: Sollten selbstständig tätige Betreuungskräfte ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen - oder sich rückwirkend von der Sozialversicherung abmelden -, können die Betreuungsbedürftigen die Förderung für die 24-Stunden Betreuung verlieren. Teils komme es sogar dazu, dass Rückzahlungen zu leisten sind. Gefordert wird daher von Holzinger, dass das Sozialministeriumservice die Abführung der SVA-Beiträge auf elektronischem Wege prüft und somit die Betreuungsbedürftigen nicht mehr selbst prüfen müssen, ob die Abgaben auch abgeführt wurden.
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